Öffentliches Recht erstreckt sich über die drei Themengebiete:
- Öffentliches Baurecht
- Vergaberecht
- Verwaltungsrecht
Öffentliches Baurecht
Unsere Tätigkeit im öffentlichen Baurecht erstreckt sich insbesondere auf das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht. Im Rahmen der baubegleitenden Rechtsberatung überprüfen wir Bauvorhaben auf ihre rechtliche Zulässigkeit. Ebenso beraten und vertreten wir Sie und Ihre Interessen auch bei Konflikten, die sich im Rahmen des öffentlichen Bau- und Nachbarrechts aus der Nutzung und Bebauung von Grundstücken ergeben können.
Unser Leistungsspektrum reicht von Beginn der Projektentwicklungsphase über die Realisierung und Fertigstellung von Bauvorhaben bis zur nachträglichen Überprüfung vor den Verwaltungsgerichten. Im Rahmen unserer Tätigkeit befassen wir uns beispielsweise mit folgenden Fragestellungen:
- Klärung der Zulässigkeit und Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben
- Beratung bei Baugenehmigungsverfahren
- Führung von Verhandlungen mit Behörden und Vorhabenbetroffenen
- Mitwirkung bei der Bauleitplanung
- Erschließungsverträge
- Städtebauliche Verträge
- Bebauungsplanverfahren
- Rechtsschutz gegen Beitrags- und Gebührenbescheide
- Abwehr und Geltendmachung von Nachbarwidersprüchen
- Vertretung im einstweiligen Rechtsschutz
- Vertretung im Klageverfahren vor den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten
- Erstellung von Rechtsgutachten
Vergaberecht
Im Vergaberecht beraten und vertreten wir Bauauftragnehmer einerseits und öffentliche Auftraggeber andererseits. Insoweit stehen wir Ihnen bei der Anwendung und Handhabung des nationalen und europäischen Vergaberechts mit den jeweils unterschiedlichen rechtlichen Ausgestaltungen von der Ausschreibung über die Submission bis zum Nachprüfungsverfahren und der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zur Seite.
Beispiele unserer Tätigkeit im Vergaberecht sind:
- Festlegung von Vergabestrategien
- Mitwirkung bei der rechtlichen Bewertung von Bieterangeboten
- Beratung von Auftragnehmern bei Angebotsabgabe (Rügenotwendigkeiten/ Nebenangebote)
- Führung oder Abwehr von Nachprüfungsverfahren
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
Verwaltungsrecht
Wir vertreten Sie in sämtlichen Bereichen des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts. Einen Schwerpunkt bildet hierbei das öffentliche Baurecht. Aber auch in anderen verwaltungsrechtlichen Fragestellungen stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Unsere verwaltungsrechtliche Tätigkeit betrifft beispielsweise folgende Rechtsgebiete:
- Denkmalschutzrecht
- Erschließungsrecht
- Kommunalrecht
- Polizei- und Ordnungsrecht
- Gewerbe- und Handwerksrecht